Sie als ehemalige Eigentümerin oder Eigentümer erhalten ein lebenslanges Wohnrecht oder eine vergleichbare Zusicherung wie den Ausschluss einer Eigenbedarfskündigung. Zweitens bezahlt der neue Eigentümer an Sie keinen einmaligen Kaufpreis, sondern eine monatliche Leibrente. Diese läuft normalerweise bis zu Ihrem Lebensende. In der Regel kümmert sich der neue Eigentümer um Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen am Gebäude. Sie als ehemaliger Besitzer dürfen dabei nicht unbedingt mitreden. Andererseits kann der Wegfall teurer Instandhaltungskosten eine Erleichterung für Ihr Haushaltsbudget sein.
Im Kaufvertrag können viele individuelle Details festgelegt werden. Daher ist es umso wichtiger, einen Leibrenten-Experten wie uns hinzuzuziehen. Neben der Höhe der monatlichen Zahlung sollte fixiert werden, was passiert, wenn die Rente nicht pünktlich gezahlt wird oder ausbleibt. Auch kann der Rentenbetrag an die Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt werden (zum Beispiel an den Verbraucherpreisindex). Auch die gesetzliche Rente wird ja regelmäßig an das durchschnittliche Lohnniveau angepasst.
Stirbt die Rentenempfängerin oder der -empfänger kurze Zeit nach dem Verkauf überraschend, kann vereinbart werden, dass über einen gewissen Zeitraum hinweg beziehungsweise als Einmalzahlung ein Erbe, wie zum Beispiel ein Enkelkind, diesen Betrag erhält.
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