Zwangsversteigerung: Kommt es zur Nichtzahlung eines Eigentümers gegenüber der Bank oder einer anderen Institution, kommt es zur Zwangsversteigerung des Immobilienobjektes. Man versteht darunter einen staatlichen Hoheitsakt, bei der eine Sache (Immobilie) zum Zweck der Befriedigung des Gläubigers (Bank) verwertet wird.
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