Zimmer: Unter Zimmern werden im Grundriss oder Exposee erst ab einer Fläche von mindestens zehn Quadratmetern gezählt. Zudem müssen die Räume um als Zimmer gezählt zu werden mindesten ein Fenster besitzen, innerhalb der Wohnung liegen und eine lichte Höhe von mindestens 2,00 Metern aufweisen. Bei Immobilieninseraten wird die Küche, das Badezimmer, Flure und Wirtschaftsräume nicht als Zimmer gezählt
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