Staffelgeschoss: Bei einem Staffelgeschoss liegt das obere Geschoss nach hinten versetzt zu dem darunterliegenden Geschoss. Dadurch entsteht eine kleine Grundfläche, die häufig als Dachterrasse angelegt wird. Ob ein Staffelgeschoss als Vollgeschoss zählt wird in dem jeweiligen Bundesland und dessen Landesbauordnung geregelt.
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