Facebook
karriere

Jahressperrfrist

Jahressperrfrist: Durch die Jahressperrfrist darf die Miete ein Jahr nach dem Abschluss eines Mietvertrags nicht erhöht werden. Ebenfalls gilt die Sperrfrist bei einer bereits erfolgten Mieterhöhung. Der Vermieter muss dabei beachten, dass er die Mieterhöhung nicht innerhalb der Jahressperrfrist bekanntgeben darf. Das heißt, dass eine Sperrfrist von 15 Monaten vorliegt. Das hat den Grund, dass der Vermieter die kommende Mieterhöhung drei Monate bevor die Erhöhung greift, ankündigen muss.