Gutachten: Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie Ehe- und Familienangelegenheiten, Zwangsversteigerungen oder Enteignungen kommt häufig ein Wertgutachten zum Einsatz. Es wird von einem Sachverständigen erstellt und ist kostenpflichtig. Bei einem Gutachten wird der Wert der Immobilie entweder nach dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren oder dem Vergleichswertverfahren ermittelt. Zur Seite Wertermittlung
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