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Eigenbedarf

Eigenbedarf: Der Eigenbedarf ist ein Grund für eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter. Die Eigenbedarfskündigung kann erfolgen, um die Wohnung selbst zu nutzen oder für die Nutzung von Familienmitgliedern oder Angehörige des Haushaltes freizumachen. In der Kündigung muss der Vermieter den Grund für ein berechtigtes Interesse angeben. Zusätzlich muss bei Eigenbedarf die gesetzliche Kündigungsfrist von Mietverträgen beachtet werden. Die Frist verändert sich je nach Dauer des Mietverhältnisses und kann bis zu neun Monaten betragen.