Baugenehmigung: Die Baugenehmigung sagt aus, dass einem baulichen Vorhaben nach geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften nichts mehr im Wege steht. Sie wird von der Baubehörde ausgestellt. Mit der Baugenehmigung - auch Bauantrag genannt – dürfen bauliche Anlagen errichtet, beseitigt oder verändert werden.
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